Ein Wort: Leidenschaft
Das Oldtimerrecht bildet viele Facetten des Zivil – und Strafrechts ab.
Hatten Sie z.B. einen Unfall mit Ihrem Old- oder Youngtimer, kommt es schnell auch mal auf die Originalität oder die längere Beschaffungsdauer für Ersatzteile an. Häufig geht es auch mal um einen höheren Wert des Fahrzeugs, evtl. im Hinblick auf entsprechende Listen, in denen es geführt wird.
Aber auch die Einfuhr von Oldtimer in die BRD und die anschließende Zulassung können Fragen und Probleme mit sich bringen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen aber auch bei Ihren Alltagsfahrzeugen jüngeren Baujahrs. Kontaktieren Sie uns gerne.