Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen ob diese wirksam ist?

Das Wichtigste vorweg: Es läuft eine Frist von lediglich 3 Wochen, um gegen die Kündigung etwas zu unternehmen (Kündigungsschutzklage). Nach Ablauf der drei Wochen wird es schwerer und es ist nur in ganz engen Grenzen möglich, noch etwas gegen die Kündigung zu unternehmen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wir prüfen Ihren individuellen Arbeitsvertrag, schauen uns die Kündigung an und handeln ggf. eine Abfindung für Sie heraus.



Gerade in der heißen Jahreszeit möchten Sie vielleicht wissen, was an besonders warmen Arbeitstagen gilt:

Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz sollte 26° nicht überschreiten.

Ab 30° ist intensiver Schutz der Mitarbeiter nötig, zB durch Versorgung mit Getränken und/oder durch stetes Lüften.

Ab 35° Raumtemperatur ist der Arbeitsraum ungeeignet. Die Mitarbeiter dürfen einen Ausweichraum verlangen und sofern dies nicht möglich ist oder keinen Erfolg verpricht, ist der Mitarbeiter freizustellen.

Hierbei handelt es sich um allg. Richtwerte. Im Einzelfall kann zusätzlicher Schutz nötig sein, zB bei Schwangeren.