Das Wohnraummietrecht liefert aufgrund seiner verschiedenen Themenbereiche immer wieder Konflikte.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass in vielen Mietverträgen einzelne Bestimmungen unwirksam sind. Bestes Beispiel hierfür sind die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen. Hier hat der BGH strenge Maßstäbe gesetzt, wie solche Klauseln ausgestaltet sein müssen, um wirksam zu sein.
Ein ähnlich großes Feld stellt die Betriebskostenabrechnung dar – auch bekannt als Nebenkostenabrechnung. Auch hierzu gibt es unzählige Gerichtsentscheidungen, die sich mit der formellen und materillen Rechtmäßigkeit der Abrechnung befassen.
Ein weiterer häufiger Streitfall: die Kündigung. Macht der Vermieter den sogenannten Eigenbedarf geltend oder wurde Ihnen aufgrund eines Zahungsverzuges gekündigt? Oder streiten Sie sich z.B. über eine Mietminderung wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Mängel?
Andere, zum Teil weitergehende Regelungen, gelten im Gewerberaummietrecht. Die Kündigungsfristen können anders ausgestaltet sein und das Gewerberaummietrecht kennt keine Umlage der Nebenkosten und auch keine Renovierungspflicht des Mieters. Auf die Besonderheiten kommt es hier an.
Haben Sie Vermieter, die meinen alles besser zu wissen – wir kennen uns aus und helfen.
Oder sind Sie Eigentümer und haben da diesen einen Mieter…
Kontaktieren Sie uns gerne und wir schauen uns Ihren individuellen Fall an.